Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe Der Bundestag hat am 27.06.2013 die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare beschlossen. Somit können eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting profitieren. Der Bundestag ist damit einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts gefolgt. Dieses hatte die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting als verfassungswidrig angesehen, vgl Beschluss vom 7.5.2013. eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht wurde mehrheitlich abgelehnt.
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