Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

Steuer­liche Gle­ich­stel­lung von Lebenspart­ner­schaften mit der Ehe Der Bun­destag hat am 27.06.2013 die steuer­liche Gle­ich­stel­lung homo­sex­ueller Paare beschlossen. Somit kön­nen einge­tra­gene Lebenspart­ner­schaften vom Ehe­gat­ten­split­ting prof­i­tieren. Der Bun­destag ist damit ein­er Vor­gabe des Bun­desver­fas­sungs­gerichts gefol­gt. Dieses hat­te die Ungle­ich­be­hand­lung von Lebenspart­ner­schaften und Ehen beim Ehe­gat­ten­split­ting als ver­fas­sungswidrig ange­se­hen, vgl Beschluss vom 7.5.2013. eine Gle­ich­stel­lung der Lebenspart­ner­schaften im Adop­tion­srecht wurde mehrheitlich abgelehnt.