Anwalt­skan­zlei Steigert

Warum zum Fachanwalt?

Geprüfter Fachanwalt

Als Fachan­walt darf sich nur ein Recht­san­walt beze­ich­nen, der seine beson­deren the­o­retis­chen und prak­tis­chen Fähigkeit­en gegenüber der Recht­san­walt­skam­mer nachgewiesen hat. Hierzu hat der Anwalt an einem mehrmonati­gen Lehrgang teilzunehmen und eine Prü­fung abzule­gen. Zudem muss er eine Min­destanzahl an bear­beit­eten Man­dat­en im Fachge­bi­et und ein hohes Maß an fach­be­zo­gen­er Fort­bil­dung nachweisen.

Bestmögliche Betreuung

Bei hochsen­si­blen Angele­gen­heit­en wie etwa ein­er Eheschei­dung soll­ten Sie die best­mögliche anwaltliche Vertre­tung in Anspruch nehmen. Ein Fachan­walt kann seine Ken­nt­nisse auf die Erfahrung aus zahlre­ichen abgeschlosse­nen Man­dat­en auf­bauen. Seit 2007 hat Recht­san­wältin Steigert die Qual­i­fika­tion zur Fachan­wältin für Fam­i­lien­recht erfol­gre­ich abgeschlossen. Seit 2018 ver­fügt sie zudem über die den Titel Fachan­wältin für Erbrecht.

fachanwalt offenburg

Keine Mehrkosten

Die Betreu­ung durch einen Fachan­walt für Fam­i­lien­recht kostet Sie nichts extra! Auch jed­er Fachan­walt ist beim Hon­o­rar an das Recht­san­waltsvergü­tungs­ge­setz gebun­den, welch­es für alle Recht­san­wälte verbindlich die Gebühren regelt. 

Sicherheit durch Fortbildung

Die Führung eines Fachan­walt­sti­tels erfordert eine regelmäßige und qual­i­fizierte Fort­bil­dung. Damit bleibt das Wis­sen des Fachan­walts stets auf dem aktuell­sten Stand. Für die Trans­parenz in Rich­tung unser­er Man­dan­ten wird vom Deutschen Anwaltvere­in unser ständi­ges Bestreben, auf dem aktuell­sten Stand zu bleiben, dokumentiert.