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Als Fachanwalt darf sich nur ein Rechtsanwalt bezeichnen, der seine besonderen theoretischen und praktischen Fähigkeiten gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat. Hierzu hat der Anwalt an einem mehrmonatigen Lehrgang teilzunehmen und eine Prüfung abzulegen. Zudem muss er eine Mindestanzahl an bearbeiteten Mandaten im Fachgebiet und ein hohes Maß an fachbezogener Fortbildung nachweisen.
Bei hochsensiblen Angelegenheiten wie etwa einer Ehescheidung sollten Sie die bestmögliche anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen. Ein Fachanwalt kann seine Kenntnisse auf die Erfahrung aus zahlreichen abgeschlossenen Mandaten aufbauen. Seit 2007 hat Rechtsanwältin Steigert die Qualifikation zur Fachanwältin für Familienrecht erfolgreich abgeschlossen. Seit 2018 verfügt sie zudem über die den Titel Fachanwältin für Erbrecht.
Die Führung eines Fachanwaltstitels erfordert eine regelmäßige und qualifizierte Fortbildung. Damit bleibt das Wissen des Fachanwalts stets auf dem aktuellsten Stand. Für die Transparenz in Richtung unserer Mandanten wird vom Deutschen Anwaltverein unser ständiges Bestreben, auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, dokumentiert.
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