Neues Sorgerecht für nichteheliche Kinder! Als wichtiger Schritt für nicht verheiratete Eltern und ihre Kinder trat am 19.05.2013 das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge in Kraft. Das Sorgerecht wird der gesellschaftlichen Realität angepasst. Nicht eheliche Väter haben ab nun einen wesentlich erleichterten Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder. Die ersten bestätigenden Gerichtsbeschlüsse konnten wir für unsere Mandanten bereits durchsetzen. Zunächst haben die nicht miteinander verheirateten Eltern die Möglichkeit die gemeinsame Sorge und Verantwortung für ihre Kinder durch eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt zu begründen. Verweigert die Kindesmutter die Mitwirkung bei dieser Erklärung oder hält der Kindesvater es für wenig Erfolg versprechend, die Mutter zur Mitwirkung aufzufordern, so kann der Kindesvater einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Sofern keine Gründe des Kindeswohls gegen die Begründung der gemeinsamen Sorge sprechen, kann das Gericht über den Antrag sogar ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Die Neuregelung hat den Vorteil, dass die gemeinsame Sorge schnell erreicht werden kann. Gründe, die mit der Elternbeziehung und mit der Trennung der Eltern im Zusammenhang stehen, werden endgültig nicht mehr berücksichtigt.
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