Unterhalt und Zweitausbildung

Unter­halt­spflicht trotz Zweitaus­bil­dung Das Ober­lan­des­gericht Hamm hat ein­er 24jährigen Tochter einen Anspruch auf Aus­bil­dung­sun­ter­halt gegen den Vater zuerkan­nt. Nach Abbruch eines 4 monati­gen Studi­ums hat­te die Tochter mehrere Prak­ti­ka und einen län­geren Aus­land­saufen­thalt zur Verbesserung ihrer Sprachken­nt­nisse wahrgenom­men. Nach etwa 1,5 Jahren nahm sie dann ein Jour­nal­is­tik­studi­um auf. Das OLG entsch­ied, dass die Tochter hierzu auf Kosten des Vaters berechtigt sei. In der Begrün­dung führte es aus, dass von einem jun­gen Men­schen in diesem Alter nicht erwartet wer­den kann, dass er von Beginn an eine ziel­gerichtete Entschei­dung bei der Beruf­swahl tre­ffe. Bei Berück­sich­ti­gung der Umstände des Einzelfalls sei eine län­gere Ori­en­tierungsphase dur­chaus zuzu­bil­li­gen. – OLG Hamm Beschluss vom 5.2.2013- 7 UF 166/12